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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRWMonika Standard

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PLENARREDE

7. Oktober 2009

Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Untersuchungshaft...

Präsidentin Regina van Dinther: Für die Fraktion der Grünen spricht nun Frau Düker.

Monika Düker (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Kollegen brauchen das, glaube ich. Herr Dr. Orth, Herr Giebels: Jawohl, auch ich lobe Sie. Auch Sie haben sich Lob verdient von der Opposition.

(Beifall von der CDU)

Wenn das für Ihr Ego wichtig ist, dann muss es auch mal sein an dieser Stelle; denn Sie haben wirklich ein Ritual durchbrochen. In den letzten vier Jahren dieser schwarz-gelben Regierungszeit habe ich mich gefragt, wo eigentlich der Parlamentarismus geblieben ist. Er ist bei Gesetzgebungsverfahren oft genug auf der Strecke geblieben ist.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Den alten Spruch, "Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es reingekommen ist", haben Sie vier Jahre lang durchbrochen. Sie haben alles durchgewunken, was auf den Tisch gelegt wurde. Deswegen ist es ein etwas vergifteter Dank - das gestatten Sie mir -, aber danke dafür, dass Sie mit dieser Anhörung und mit Ihrem Änderungsantrag Ihre bisherige Praxis durchbrochen haben und somit sehr wohl auf die Stellungnahmen der Sachverständigen eingegangen sind.

Frau Müller-Piepenkötter, ich finde, es ist ein Armutszeugnis, dass uns von Ihnen ein Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, der - das finde ich am gravierendsten - im Bereich Nacktuntersuchung nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht entspricht; eigentlich alle Sachverständigen haben Ihnen das zurückgemeldet. Ich frage mich, ob niemand im Justizministerium die Gesetzentwürfe auf Verfassungskonformität hin durchschaut.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dass Herr Wolf das nicht macht, das sind wir ja gewohnt, aber dass uns jetzt solche Gesetzentwürfe auch aus dem Justizministerium vorgelegt werden, finde ich hochbedenklich. Gott sei Dank haben die Koalitionsfraktionen hier korrigiert. Uns geht die Korrektur aber nicht weit genug, denn jetzt ist der Entwurf lediglich gerade noch so vereinbar mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Aber, Herr Dr. Orth, es ist doch ein riesiger Unterschied zwischen Ihrem Gesetzentwurf, in dem Sie an der Nacktuntersuchung als Regelfall festhalten und festlegen, dass sie nur im Ausnahmefall, wenn es die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet unterbleiben kann, und der ganz klaren Regelung, wie wir sie in unserem Änderungsantrag vorschlagen, dass die Anstaltsleitung nur bei Gefahr im Verzug oder im Einzelfall eine Nacktuntersuchung anordnen kann. Sie haben die Nacktuntersuchung als Regel formuliert - Ausnahme vielleicht irgendwann einmal -, während wir ganz klar vorgeschlagen haben, dass die Nacktuntersuchung die Ausnahme sein muss und die vor ihrer Anwendung zu überwindende Hürde Gefahr im Verzug ist und nicht Sicherheit und Ordnung.

Darin unterscheiden wir uns in besonderem Maße von Ihrer Formulierung, die - okay - vielleicht beim Bundesverfassungsgericht noch gerade so durchgeht. Wir sollten uns aber schon mehr Bürgerrechte in der Untersuchungshaft leisten; denn wir wissen alle: In Untersuchungshaft sitzen keine verurteilten Straftäter. Da müssen wir etwas genauer hingucken, und da müssen wir mit den Rechten dieser beschuldigten Menschen auch sorgsam umgehen.

Unsere Formulierung geht also sehr viel weiter. Das ist einer der wesentlichen Punkte, warum wir bei unserem Nein zum Gesetzentwurf bleiben.

Zweitens. Warum sollen Untersuchungshäftlinge - ich habe nicht verstanden, warum Sie das nicht aufgenommen haben; das hat mir auch niemand erklären können - in Bezug auf das Arbeitsentgelt schlechter gestellt werden als Häftlinge im allgemeinen Vollzug? Und das tun Sie hier. Beim Arbeitsentgelt soll es weiterhin bei 5 % der Eckvergütung bleiben. Der Zwölf-Länder-Entwurf mag nicht in allem der bessere sein, aber an dieser Stelle ist er es klar: Er spricht von 9 Prozent, und das entspricht auch dem Arbeitsentgelt im Vollzug. Es ist mir nicht nachvollziehbar, warum Sie nicht eine völlige Gleichstellung zum Strafvollzug herstellen wollen. Es sollte gleiches Recht für Untersuchungshäftlinge gelten.

Das ist der zweite Punkt, warum ich meine, dass wir Ihrem Gesetzentwurf nach wie vor nicht zustimmen können. Schade, ich hätte es gut gefunden, wenn Sie auch das aufgenommen hätten. Zur Videoüberwachung sind gute Vorschläge gemacht worden; daran gibt es auch nichts zu kritisieren.

Ich wolle die beiden Punkte herausheben, warum wir Ihren Änderungen heute zustimmen, Herr Giebels. Es handelt sich nämlich um sinnvolle Ergänzungen. Den Gesetzentwurf in Gänze werden wir ablehnen, obwohl Sie - um es ganz deutlich zu sagen - Verbesserungen eingebracht haben. Die Verbesserungen gehen uns aber wirklich nicht weit genug, Herr Dr. Orth. Von Ihnen als FDP-Fraktion hätte ich etwas mehr erwartet. Dazu hat es aber wohl nicht gereicht. Schade!

(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Robert Orth [FDP]: Ich hätte mir von Ihnen auch mehr erwartet!)

Präsidentin Regina van Dinther: Danke schön, Frau Düker.

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