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Präsidentin Regina van Dinther: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Düker. Bitte.
Monika Düker (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Polizeigesetzentwurf müsste eigentlich die Überschrift tragen: Auf den letzten Drücker, mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner und Hausaufgaben nur zur Hälfte gemacht.
(Beifall von den GRÜNEN)
Endlich – aus meiner Sicht viel zu spät; wie schon mehrfach zitiert, 2004: Rechtsprechung Lauschangriff, Februar 2008: BVG-Urteil zur Onlinedurchsuchung – kommt die Debatte zum Thema Kernbereichsschutz, mit einer Generalklausel gelöst. So viel zum Thema "Auf den letzten Drücker".
Aber, Herr Minister, was ist mit dem Verfassungsschutzgesetz? Der Verfassungsschutz hat dieselben Grundrechte zu achten, nämlich die private Lebensgestaltung. Dieselben Grundrechte gelten dort bei Überwachungsmaßnahmen. Es fehlt schlicht die Hälfte. Der Kernbereichsschutz hat genauso im Verfassungsschutzrecht verankert zu sein wie im Polizeigesetz. Aber selbst anderthalb Jahre nach dem BVG-Urteil haben Sie nur die Hälfte vorgelegt. Erster Kritikpunkt.
(Beifall von den GRÜNEN)
Anstatt endlich in allen unseren Sicherheitsgesetzen verfassungsrechtliche, grundrechtliche Leitplanken einzuziehen, wird in der Koalition monatelang ein Streit über Dinge, die aus meiner Sicht überflüssig sind, zelebriert.
Finaler Rettungsschuss: Haben wir da wirklich diesen dringenden Regelungsbedarf, Herr Kruse?
(Theo Kruse [CDU]: Sicher!)
Wann gab es denn den letzten finalen Rettungsschuss? Das ist meines Wissens über zehn Jahre her. In meiner Mandatszeit ist er nicht angewandt worden, und deswegen ist noch nie irgendein Polizeibeamter, ein SEK-Beamter in Nordrhein-Westfalen in eine rechtsunsichere Situation gekommen. Jeder SEK-Beamte weiß, wenn ein Täter – Geiselnahme, Amoklauf – nur flucht- und vor allem angriffsunfähig gemacht werden kann, indem er getötet werden muss, ist diese Ultima Ratio rechtlich abgesichert. Man kann es ins Gesetz schreiben, aber aus meiner Sicht ist das überflüssig.
Noch überflüssiger finde ich es im Übrigen, den Ordnungsbegriff wieder ins Polizeigesetz zu übernehmen. Dazu heißt es im CDU-Positionspapier so schön: Die Polizei sollte endlich auch wieder Verstöße gegen Anstand, Sitte und Moral ahnden können. – Herr Kruse, die Polizei hat in diesem Land etwas Besseres zu tun.
(Beifall von GRÜNEN und SPD)
Sie reden doch immer davon, sie soll sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, Strafverfolgung betreiben, Terrorismus bekämpfen. Müssen die jetzt auch die Wildpinkler in der Düsseldorfer Altstadt kontrollieren? Nein, dafür haben wir funktionsfähige kommunale Ordnungsdienste. Welch fatales Signal an die Kommunen zu sagen: All das macht jetzt wieder die Polizei. Für Wildpinkeln bis zu Maßnahmen gegen Anstandsverletzungen – was auch immer– haben wir wieder die Polizei. Nein, hier sollte es bei der bewährten Aufgabenteilung bleiben. Hierfür sind die Kommunen zuständig. Das machen sie auch sehr gut.
Anstatt den Ordnungsbegriff völlig überflüssigerweise ins Polizeigesetz zu schreiben, sollte ihn vielleicht Ihr Generalsekretär in seine Buchhaltung aufnehmen. Denn da gehört ein bisschen mehr Ordnung rein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU.
(Beifall von den GRÜNEN)
Wenn er in der Buchhaltung etwas mehr Ordnung hätte – diesen Begriff führt er immer sehr gerne im Mund –, müsste er nicht 5.000 € zu viel gezahlte Steuergelder wieder zurückgeben.
(Ewald Groth [GRÜNE]: Dann hätten wir auch mehr Anstand und Sitte im Land!)
Law and Order sollte man nicht nur auf Parteitagen predigen, sondern auch bei der eigenen Kassenführung berücksichtigen.
Eine letzte Bemerkung zu den Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Herr Kollege Rudolph, bevor Sie – das verblüfft mich sehr – gegenüber den Koalitionsfraktionen bei der Vorlage dieses Gesetzentwurfs in Richtung Bürgerrechte Kritik anbringen, sollten Sie in Ihren eigenen Gesetzentwurf schauen.
Wir hatten gerade eine Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Modernisierung des nordrhein-westfälischen Sicherheitsrechts. Die Sachverständigen haben Ihnen von der SPD ein eindeutiges Zeugnis ausgestellt; denn sie sagen ganz klar: Bei der präventiven TKÜ – die sich im hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes nicht wiederfindet – verlagern Sie die Kompetenzen viel zu weit ins Vorfeld. Der Kernbereichsschutz ist durchlöchert. Beispielsweise bei den Benachrichtigungspflichten gibt es viel zu viele Ausnahmen.
Also, der Bürgerrechts-TÜV in Bezug auf Ihre Gesetzentwürfe, Herr Rudolph, fällt nicht zu Ihren Gunsten aus. Daher erkläre für uns Grüne ganz deutlich: Der Gesetzentwurf der SPD ist für uns genauso wenig zustimmungsfähig wie der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Das werden wir in einer Anhörung noch aufarbeiten, denke ich. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN)
Präsidentin Regina van Dinther: Danke schön, Frau Düker.