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Vizepräsidentin Angela Freimuth: Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Frau Abgeordneten Düker das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Monika Düker (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
ELENA, das ist zwar auch ein sehr schöner Frauenname, aber dahinter verbirgt sich noch etwas anderes. Die Abkürzung ELENA steht für den sogenannten elektronischen Entgeltnachweis. Dahinter verbirgt sich schlicht der Aufbau einer der größten zentralen Sammlungen personenbezogener Daten, die wir je in Deutschland hatten. Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen alle Arbeitgeber Daten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - von ungefähr 40 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland - an einen Zentralrechner der Deutschen Rentenversicherung übermitteln.
Was sind das für Daten? - Es sind nicht nur Einkommensnachweise, es sind auch Daten zu Fehlzeiten, Abmahnungen und Kündigungen. Ich glaube, das dort auszufüllende Formular hat ungefähr 40 Seiten.
Was ist das Ziel? - Das Ziel war eigentlich richtig: Falls man einmal Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld beantragen wollte, sollte man nicht mehr zum Arbeitgeber gehen müssen, um eine Bescheinigung zu bekommen, sondern die erforderlichen Daten sollten zentral abrufbar sein.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, was sich hier offenbart, ist eine Datensammlung, eine Art Vorratsdatenspeicherung, die aus unserer Sicht im Hinblick auf das Verhältnis von Anzahl und Nutzen der hier gespeicherten personenbezogenen Daten unverhältnismäßig ist – 90 % davon werden nie benötigt – und deshalb ausgesetzt werden sollte. Das ist die Forderung in unserem Antrag. Ich denke, dass wir hiermit einen Datenmoloch schaffen, der unter Umständen auch noch einmal andere Begehrlichkeiten weckt. Damit werden wir dem Datenschutz
nicht gerecht.
Das war das erste Problem, nämlich der Umfang der Datenmenge im Verhältnis zu deren Nutzung.
Das zweite Problem ist die fehlende Transparenz. Es gibt keine Benachrichtigung an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, was alles über sie da eigentlich gespeichert wurde. Damit gibt es auch keine Möglichkeit, sich zu wehren. Es gibt zwar eine offizielle Auskunftspflicht, aber technisch ist es erst in zwei Jahren möglich, dass eine Auskunft über diese Daten gegeben werden kann. Rechtsschutz für die Betroffenen? - Auch hier: Fehlanzeige! Das dritte Problem ist aus meiner Sicht dasselbe Problem, das wir immer haben, wenn wir den Grundsatz der Datenspeicherung bzw. der Datensparsamkeit, wie er im Bundesdatenschutzgesetz steht, betrachten. Datensparsamkeit heißt, nur Daten, die man anlassbezogen wirklich braucht, in großen Dateien zu sammeln. Dem wird man hier nicht gerecht. Warum? Weil solche Datensammlungen Begehrlichkeiten wecken. Jetzt haben wir noch Zweckbindungen, dass ab 2015 lediglich Krankenkassen, Pflegekassen, Studentenwerke, Renten- und Unfallversicherungen, Sozialämter, Jobcenter oder – schon ab 2012 – die Bundesagentur für Arbeit Zugriff darauf hätten. Eine einfachgesetzliche Regelung kann hier weitaus mehr Zugriffe ermöglichen, und das eben auch für Polizei, für Verfassungsschutz, für Sicherheitsorgane. Diese Daten wecken Begehrlichkeiten, die aus meiner Sicht hier vermieden werden können.
Wir meinen, das Ausmaß einer Vorratsdatenspeicherung ELENA ohne Anlass steht in keinem Verhältnis zum Nutzen und widerspricht dem Gebot der Datensparsamkeit und der Verhältnismäßigkeit. Wir fordern die Landesregierung auf, die im Bundesrat zurzeit anhängige Datensatzverordnung zu nutzen, dieser Verordnung nicht zuzustimmen,
(Beifall von den GRÜNEN)
das Verfahren auszusetzen und diese Dinge noch einmal zu prüfen. Sie gehören noch einmal auf den Prüfstand, so sehr ich das Ziel, das damals formuliert wurde, für nach wie vor nachvollziehbar halte. Was dabei jetzt herausgekommen ist, müssen wir noch einmal auf den Prüfstand stellen; denn hier geht es um hochsensible persönliche Daten von Menschen, von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in einem Riesenausmaß, die völlig anlassunabhängig gesammelt werden.
(Beifall von den GRÜNEN)
Wir halten das Verfahren nicht für verhältnismäßig und möchten, dass es deshalb noch einmal neu auf den Prüfstand kommt. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN)
Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Abgeordnete Düker.