Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRWMonika Standard

PLENARREDE

3. Februar 2010

Polizeigesetz der Landesregierung - Zweite Lesung

Monika Düker(GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es mag Sie wundern, aber, Herr Engel: Ja es stimmt. Ich denke, dass mit Blick auf die Kernbereichsschutzregelungen der Gesetzentwurf der Landesregierung wesentlich besser gelungen ist, liebe Kollegen von der SPD, als Ihrer. Das muss man der Fairness halber auch sehr deutlich sagen.

(Beifall von der CDU)

Das haben auch ganz objektiv beide Anhörungen gezeigt. Auch die Änderungsanträge von Schwarz-Gelb im Ausschuss – auch das muss ich sagen – waren qualifizierend, haben den Gesetzentwurf verbessert. Wir haben dem Änderungsantrag betreffend den Kernbereichsschutz, den rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen zugestimmt, weil ich es richtig finde, das so zu formulieren. Leider ist der Gesetzentwurf der SPD trotz des Änderungsantrages von heute – na ja, es ist gut gemeint, es ist etwas verbessert worden – für uns nicht zustimmungsfähig.

Trotzdem, Herr Engel, bei allem Lob für die Formulierung mit Blick auf den Kernbereichsschutz: Es bleiben Kritikpunkte, die schwer wiegen.

Erstens macht sich die Kritik an dem fest, was Sie nicht geschafft haben vorzulegen – die Sachverständigen haben es gesagt –: Die Kernbereichsschutzregelungen gelten genauso für den Verfassungsschutz. Natürlich ist es klar: Wenn in meine Privatsphäre eingegriffen wird, will ich geschützt werden, egal, ob nun der Verfassungsschutz eingreift oder die Polizei. Das ist aus Bürgerrechtssicht egal. Es ist Ihnen nicht gelungen, diese Regelung auch für das Verfassungsschutzgesetz zu normieren – und das ein Jahr nach der Rechtsprechung von Karlsruhe, ein Jahr nach dem Online-Urteil.

Ich finde es blamabel, dass Sie das nicht geschafft haben. Sie haben sich offensichtlich im Konflikt mit dem Koalitionspartner nicht durchsetzen können. Das, finde ich, kann sich eine Regierung nach fünf Jahren Bilanz nicht leisten, einfach zu sagen, um das Verfassungsschutzgesetz kümmern wir uns nicht.

Also: Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass nur die Hälfte der Hausaufgaben von der Regierung erledigt worden ist.

Zweiter Kritikpunkt: Ordnungsbegriff ins Polizeigesetz. Ich zitiere aus diesem wunderbaren Papier der CDU "Sicher leben in NRW". Herr Kruse, Sie begründen da so schön, warum unbedingt die Ordnung wieder ins Polizeigesetz muss, indem Sie sagen – ich zitiere aus Ihrem Papier –, Sie wollen wieder die Befugnis für die Polizei schaffen, Gefahren für die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln abzuwehren, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebietes angesehen wird. So weit das Bundesverfassungsgericht.

Jetzt kommt es: Hierzu zählen Sie dann insbesondere Verstöße gegen Anstand und Sitte, Moral oder religiöses Empfinden.

Ich habe ja die Sachverständigen in der Anhörung gefragt, ob es für sie irgendeine Situation gegeben hat – vielleicht erinnern Sie sich daran –, in der die Polizei bei Sitte, Anstand oder moralischen Verstößen nicht eingreifen konnte – wobei ich meine, dass das nicht unbedingt zu den Kernaufgaben der Polizei gehört.

Ich zitiere den Bund Deutscher Kriminalbeamter, die sagen, in ihrer langjährigen Berufspraxis gab es keine Fälle, in denen sie den Ordnungsbegriff brauchten und ansonsten nicht eingreifen konnten. Ich zitiere Herrn Wegermann vom Bund Deutscher Kriminalbeamter aus dem Anhörungsprotokoll: Ein solcher ordnungspolitischer Sachverhalt, dass die Polizei nicht einschreiten konnte, weil die erforderliche Gesetzesnorm nicht vorhanden gewesen wäre, ist mir aus der Praxis nicht bekannt. Kein einziger Sachverständiger hat ein Beispiel vortragen können.

Das ist Showpolitik, die Sie hier liefern, Symbolpolitik mit fatalen Folgen. Denn was gibt das denn für Signale an die Kommunen?

Das Signal an die Kommunen lautet doch: Unsere wunderbaren Ordnungspartnerschaften, bei denen wir eine klare Arbeitsteilung haben, nach der sich die Kommunen auch für die öffentliche Ordnung einsetzen, das heißt für die Erfüllung von Straßensatzungen, für das Verteilen von Knöllchen im ruhenden Verkehr etc., die brauchen wir nicht mehr zu machen, denn die Polizei gibt uns das Signal: Alles klar, wir machen das schon.

(Zuruf von Theo Kruse [CDU])

Ich glaube, dass das fatal ist. Es braucht es nicht, Herr Kruse, und es bringt eine fatale Botschaft in die Lande, die ich falsch finde. Deswegen kann ich dem auch nicht zustimmen. Nach langem Streit muss man sagen: Hier ist etwas rausgekommen, was wohl der kleinste gemeinsame Nenner in der Koalition ist.

Wenn man wissen will, wie es in der nächsten Legislaturperiode weitergeht, wenn die CDU hier wieder mitregiert, dann sollte man sich das Positionspapier durchlesen. Da muss ich leider sagen: Es gruselt mich.

(Thomas Kutschaty [SPD]: Es gruselt!)

Vor dem Hintergrund dieses Positionspapiers müssten Sie eigentlich dem SPD-Gesetzentwurf zustimmen. Denn die Kollegen haben das aufgegriffen, was Sie fordern, nämlich "Präventive Telekommunikationsüberwachung und Online-Befugnisse ins Polizeigesetz". Die machen ihre Hausaufgaben. Von daher sehe ich hier eher eine Große Koalition, als dass ich mich als Grüne in einem der beiden Gesetzentwürfe wiederfinden würde. Von daher werden wir beide Gesetzentwürfe ablehnen. Vielleicht tun Sie sich da mal zusammen und gehen in sich! Der Gesetzentwurf der SPD ist für Sie, Herr Kruse, zustimmungsfähig, für mich nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsident Edgar Moron: Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. –