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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRWMonika Standard

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Der Öffentliche Dienst

Die Föderalismusreform hat den Öffentlichen Dienst weiter zersplittert. Neben der Zweiteilung in tarifbeschäftigte Angestellte einerseits und BeamtInnen andererseits führt die Übertragung der Regelungskompetenz für das Beamtenrecht auf die Länder zu einer weiteren Ausdifferenzierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Genau das Gegenteil wäre sinnvoll! Die wegweisenden Ergebnisse der Regierungskommission "Zukunft des öffentlichen Dienstes - Öffentlicher Dienst der Zukunft" aus dem Jahr 2004 zeigen aus meiner Sicht nach wie vor den richtigen Weg auf: Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Beschäftigtenrechts auf privatrechtlicher Grundlage, das die Zweiteilung in BeamtInnen und Angestellte aufhebt. Für die dafür notwendige Grundgesetzänderung mit der Abschaffung des Beamtenstatus ist leider nach wie vor keine politische Mehrheit in Sicht. Daher muss alles dafür getan werden, dass die 16 Länder möglichst einheitliche Beamtengesetze auf den Weg bringen, die sich dem Reformbedarf stellen. Das heißt wir brauchen eine Reform des starren und undurchlässigen Laufbahnrechts mit Laufbahnen, die sich an den Funktionsbereichen orientieren und damit mehr Gerechtigkeit schaffen. Wir brauchen eine flexiblere Personalentwicklung, mehr Durchlässigkeit und mehr Leistungsorientierung und nicht zuletzt eine volle Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften – auch im Öffentlichen Dienst.

All dies ist jetzt in der Kompetenz der Länder. Diese Chance muss NRW nutzen. Außerdem muss die Ungleichbehandlung in der Besoldung der BeamtInnen im Vergleich mit den Angestellten beseitigt werden. Tarifabschlüsse müssen in vollem Umfang auf die BeamtInnen übertragen werden.

Ich setze mich dafür ein, dass der Abbau der Beschäftigtenrechte mit der Reform des Landespersonalvertretungsrechts durch die schwarz-gelben Regierung rückgängig gemacht wird: Demokratie und Mitbestimmung darf an Behördentüren nicht Halt machen.

 

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